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   OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14   

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OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14 (https://dejure.org/2014,44915)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.12.2014 - 1 B 216/14 (https://dejure.org/2014,44915)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 (https://dejure.org/2014,44915)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34 Abs. 1 BauGB § 34 Abs. 2
    Rücksichtnahmegebot, Abstandsfläche, Treu und Glauben, erdrückende Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    11 Ein Vorhaben übt grundsätzlich dann erdrückende bzw. einmauernde Wirkung gegenüber dem Nachbarn aus, wenn es in Höhe und Volumen ein Übermaß besitzt und auch nicht annähernd den vorhandenen Gebäuden gleichartig ist (BayVGH, Beschl. v. 12. September 2013 - 2 CS 13.1351 -, juris Rn. 5, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - juris).

    Dies korrespondiert mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das Nachbarschutz gegen die Errichtung eines 12-geschossigen Hochhauses in einem Abstand von 15 m an der engsten Stelle zu einem 2 ½-geschossigen Gebäude (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354) bejaht hat.

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    Eine Rechtsverletzung kann erst bejaht werden, wenn von dem Vorhaben eine unzumutbare Beeinträchtigung - wie beispielsweise bei einer erdrückenden Wirkung oder übermäßigen Immissionen - ausgeht (BVerwG, Urt. v. 16. September 2010, BauR 2011, 222).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    9 Bei einem Vorhaben im unbeplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB ist das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt, wenn es sich nach seiner Art oder seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise oder nach seiner überbauten Grundstücksfläche gegenüber dem Nachbarn als rücksichtslos erweist (§ 34 Abs. 1 BauGB; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschl. v. 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris).
  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    10 Zwar sind die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994, UPR 1994, 267; Beschl. v. 19. Oktober 1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH, Beschl. v. 6. November 2008 - 14 ZB 08.2327 - juris).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    Richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 Abs. 2 BauGB, weil das in der näheren Umgebung des Baugrundstücks vorhandene Gebiet einem Gebiet im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO entspricht, ergibt sich die Verpflichtung zur Rücksichtnahme aus § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 1991 - 4 C 5.88 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    14 Im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ist es regelmäßig unbillig, einen Nachbarn den mit der Grenzbebauung des anderen Nachbarn verbundenen Nachteilen auszusetzen, ihm selbst aber eine vergleichbare Ausnutzung seines Grundstücks zu verwehren (SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2010 - 1 B 23/10 -, juris Rn. 7; Urt. v. 17. Juli 2003 - 1 B 438/01 - VGH BW, Urt. v. 18. November 2002, VBlBW 2003, 235 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84

    Pumazwinger - Nachbarschaft - Psychische Belastung - Einfügen - Wohnbebauung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    8 Findet § 34 Abs. 1 BauGB Anwendung, weil das Baugrundstück zwar innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, die Umgebung des Baugrundstücks aber nicht einem der in der Baunutzungsverordnung aufgeführten Baugebiete entspricht, ist das Gebot der Rücksichtnahme Teil des nach Satz 1 dieser Vorschrift maßgebenden Einfügungsgebots (BVerwG, Beschl. v. 5. März 1984 - 4 B 20.84 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153

    Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    Für die Annahme der abriegelnden bzw. erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht grundsätzlich jedoch dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (BayVGH, Beschl. v. 17. Juli 2013 - 14 ZB 12.1153 -, juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.11.2008 - 14 ZB 08.2327

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    10 Zwar sind die Regelungen über das Maß der baulichen Nutzung, über die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht nachbarschützend (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. März 1994, UPR 1994, 267; Beschl. v. 19. Oktober 1995, NVwZ 1996, 888; BayVGH, Beschl. v. 6. November 2008 - 14 ZB 08.2327 - juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.12.2014 - 1 B 216/14
    11 Ein Vorhaben übt grundsätzlich dann erdrückende bzw. einmauernde Wirkung gegenüber dem Nachbarn aus, wenn es in Höhe und Volumen ein Übermaß besitzt und auch nicht annähernd den vorhandenen Gebäuden gleichartig ist (BayVGH, Beschl. v. 12. September 2013 - 2 CS 13.1351 -, juris Rn. 5, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 1.78 - juris).
  • OVG Sachsen, 03.03.2010 - 1 B 23/10

    Nachbarwiderspruch, Rohbaufertigkeit, Grenzbebauung, Rücksichtnahme,

  • OVG Sachsen, 17.07.2003 - 1 B 438/01

    Baugenehmigung, Abstandsfläche, Grenzanbau, Außenbereich, unzulässige

  • OVG Sachsen, 22.12.2010 - 1 B 231/10

    Anbau, Doppelhaus, Rücksichtnahmegebot, erdrückende Wirkung

  • OVG Sachsen, 20.06.2006 - 1 BS 106/06

    Parkhaus der Küchwald-Klinik in Chemnitz kann weiter gebaut werden

  • OVG Sachsen, 21.05.2013 - 1 B 260/12
  • OVG Sachsen, 24.06.2014 - 1 B 75/14

    Vorhabengrundstück, nähere Umgebung, Eilverfahren, Beweisaufnahme, trennende

  • OVG Sachsen, 14.01.2019 - 1 A 911/17

    Baunachbarklage; Gebietserhaltung; Rücksichtnahmegebot

    Soweit das Maß der baulichen Nutzung bei einem hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässigen Vorhaben in Rede steht, ist aber - wie vom Verwaltungsgericht zutreffend angenommen - das Rücksichtnahmegebot aus § 34 Abs. 1 BauGB abzuleiten, weil sich § 34 Abs. 2 BauGB nur auf die Art der baulichen Nutzung bezieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18. Dezember 2007 - 4 B 55.07 -, juris Rn. 5 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 8 und Urt. v. 10. April 2017 -1 A 92/12 -, juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2016 - 2 M 49/16

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von 5

    Ein Höhenunterschied zwischen Gebäuden von wenigen Metern ist nicht so groß, als dass er die Annahme einer erdrückenden Wirkung rechtfertigt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17.12.2014 - 1 B 216/14 -, juris RdNr. 12).
  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Denn die jenseits der Art der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten weiteren Kriterien des Einfügensgebotes sind für sich genommen grundsätzlich nicht nachbarschützend, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 3 S 1695/15 -, juris Rn. 21), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Vorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt.

    Für die Annahme einer erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes besteht jedoch grundsätzlich dann kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 14 ZB 12.1153 -, BauR 2014, 810, juris Rn. 14; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen, 10.04.2017 - 1 A 92/12

    Vorbescheid; Wohnanlage; Dorfgebiet; Rücksichtnahmegebot

    Soweit das Maß der baulichen Nutzung oder die Bauart in Rede stehen, ist das Rücksichtnahmegebot aus § 34 Abs. 1 BauGB abzuleiten, weil sich § 34 Abs. 2 BauGB nur auf die Art der baulichen Nutzung bezieht (SächsOVG, Beschl. v. vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 8).37 Der in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO normierte Schutz vor unzumutbaren Belästigungen und Störungen ist als Ausprägung des allgemeinen Gebots der Rücksichtnahme drittschützend.
  • VG Ansbach, 01.06.2021 - AN 17 E 21.00860

    Erfolgloser Eilantrag auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen

    Bejaht hat die Rechtsprechung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots etwa für ein 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum 2 ½-geschossigen Nachbarwohnhaus (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris Rn. 32 ff.), drei 11, 5 m hohe Düngekalksilos im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus (BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - juris Rn. 12 ff.), hingegen verneint für einen Höhenunterschied von wenigen Metern bei einem Abstand zwischen beiden Gebäuden von etwa 2 m (SächsOVG, B.v. 17.12.2014 - 1 B 216/14 - juris Rn. 10 ff.; w.N. zur Rspr. bei Söfker in EZBK, BauGB, 140. EL Oktober 2020, § 34 Rn. 142).
  • VG Ansbach, 05.08.2022 - AN 17 S 22.01569

    Kein Nachbarschutz gegen Baugenehmigung unter Befreiung von Festsetzungen des

    Bejaht hat die Rechtsprechung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots etwa für ein 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum 2 ½-geschossigen Nachbarwohnhaus (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris Rn. 32 ff.) und für drei 11, 5 m hohe Düngekalksilos im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus (BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - juris Rn. 12 ff.), hingegen verneint für einen Höhenunterschied von wenigen Metern bei einem Abstand zwischen beiden Gebäuden von etwa 2 m (SächsOVG, B.v. 17.12.2014 - 1 B 216/14 - juris Rn. 10 ff.; w.N. zur Rspr. bei Söfker in EZBK, BauGB, 144. EL Oktober 2021, § 34 Rn. 142).
  • VG Cottbus, 19.04.2017 - 3 K 1289/14

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Unabhängig davon, ob die jenseits der Art der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten weiteren Kriterien des Einfügensgebotes für sich genommen grundsätzlich nicht nachbarschützend sind, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 3 S 1695/15 -, juris Rn. 21; Beschluss der Kammer vom 16. Februar 2016 - 3 L 193/15 -, juris), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Vorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt, gewährt § 34 Abs. 1 BauGB einen Drittschutz jedenfalls nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des im Begriff des Einfügens verankerten Gebots der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 2013 - BVerwG 4 C 5.12 -, BVerwGE 148, 290, juris Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - BVerwG 4 B 195/97 -, BRS 59 Nr. 177, juris Rn. 6; Beschluss der Kammer vom 16. Februar 2016 aaO.).
  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2016 - 5 K 5597/14

    Gebot der Rücksichtnahme; Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung;

    Derartige Relationen sind dem Nachbarn grundsätzlich zumutbar, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 11.
  • VG Ansbach, 06.05.2021 - AN 17 K 20.00444

    Nachbarklage gegen den Beigeladenen erteilte isolierte Befreiung von den

    Bejaht hat die Rechtsprechung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots etwa für ein 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 m zum 2 ½-geschossigen Nachbarwohnhaus (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris Rn. 32 ff.), drei 11, 5 m hohe Düngekalksilos im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus (BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - juris Rn. 12 ff.), hingegen verneint für einen Höheunterschied von wenigen Metern bei einem Abstand zwischen beiden Gebäuden von etwa 2 m (SächsOVG, B.v. 17.12.2014 - 1 B 216/14 - juris Rn. 10 ff.; w.N. zur Rspr. bei Söfker in EZBK, BauGB, 140. EL Oktober 2020, § 34 Rn. 142).
  • VG Cottbus, 14.08.2017 - 3 K 349/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Denn die jenseits der Art der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten weiteren Kriterien des Einfügensgebotes sind für sich genommen grundsätzlich nicht nachbarschützend, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art der baulichen Nutzung - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 1 B 216/14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 3 S 1695/15 -, juris Rn. 21), so dass es für ein Nachbarverfahren regelmäßig ohne Bedeutung ist, ob sich das streitige Vorhaben nach seinem Bauvolumen, der Zahl seiner Geschosse, der Höhe oder der Bebauungstiefe in die nähere Umgebung einfügt.
  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2016 - 5 K 117/15

    Aufstockung eines Wohngebäudes; Rücksichtnahmegebot; Abstandflächen; erdückende

  • VG Ansbach, 06.08.2020 - AN 17 K 18.02254

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung

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